Budget: Löwenanteil für Rechtsschutz
Für 2022 wurde ein Budget von 80,23 Millionen Euro veranschlagt. Rund 49 Prozent davon fließen direkt in den Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht weitere Mittel werden für Konsumentenschutz, Bildungsberatung und Bildungsförderungen aufgewendet.
Pos. | Erträge lt. Voranschlag für 2022 | Beträge in Euro |
1 | Kammerumlagen | 77,000.000 |
2 | Sonstige Erträge | 3,169.500 |
3 | Zinsensaldo | 60.500 |
4 | Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen | 0 |
Summe | Erträge | 80,230.000 |
Pos | Aufwendungen lt. Voranschlag für 2022 | Beträge in Euro |
5 | Sachaufwand | 14,249.900 |
6 | Betriebs- und Verwaltungsaufwand | 10,150.800 |
7 | Kosten der Selbstverwaltung | 920.600 |
8 | Personalaufwand | 43,798.400 |
9 | Zuführung zu Rücklagen und Rückstellungen | 7,664.000 |
10 | Kosten der Umlageeinhebung | 1,146.300 |
11 | Kostenbeitrag für die Führung der Bürogeschäfte der Bundesarbeitskammer | 2,300.000 |
Summe | Aufwendungen | 80,230.000 |
AK-Umlage sichert kompetente Beratung
Die AK-Umlage macht mehr als 96 Prozent des Budgets aus. Sie sichert damit die kompetente Beratung und unabhängige Interessenvertretung für die Mitglieder. Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag beträgt weniger als 8 Euro netto. Die AK wird nur von ihren Mitgliedern finanziert und ist daher auch nur den Mitgliedern verpflichtet. Die Arbeitgeber zahlen keinen Cent "Lohnnebenkosten" dazu.