Budget: Löwenanteil für Rechtsschutz
Für 2021 wurde ein Budget von 77,3 Millionen Euro veranschlagt. 48,3 Prozent davon fließen direkt in den Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht weitere Mittel werden für Konsumentenschutz, Bildungsberatung und Bildungsförderungen aufgewendet.
Pos. | Erträge lt. Voranschlag für 2021 | Beträge in Euro |
1 | Kammerumlagen | 75,000.000 |
2 | Sonstige Erträge | 2,205.000 |
3 | Zinsensaldo | 60.500 |
4 | Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen | 0 |
Summe | Erträge | 77,265.500 |
Pos | Aufwendungen lt. Voranschlag für 2021 | Beträge in Euro |
5 | Sachaufwand | 12,971.800 |
6 | Betriebs- und Verwaltungsaufwand | 9,042.500 |
7 | Kosten der Selbstverwaltung | 941.500 |
8 | Personalaufwand | 42,544.900 |
9 | Zuführung zu Rücklagen und Rückstellungen | 8,391.000 |
10 | Kosten der Umlageeinhebung | 1,123.800 |
11 | Kostenbeitrag für die Führung der Bürogeschäfte der Bundesarbeitskammer | 2,250.000 |
Summe | Aufwendungen | 77,265.500 |
AK-Umlage sichert kompetente Beratung
Die AK-Umlage macht 97 Prozent des Budgets aus. Sie sichert damit die kompetente Beratung und unabhängige Interessenvertretung für die Mitglieder. Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag beträgt 7 Euro netto. Die AK wird nur von ihren Mitgliedern finanziert und ist daher auch nur den Mitgliedern verpflichtet. Die Arbeitgeber zahlen keinen Cent "Lohnnebenkosten" dazu.