Budget: Löwenanteil für Rechtsschutz
Für 2020 wurde ein Budget von 78,9 Millionen Euro veranschlagt.
Pos. | Erträge lt. Voranschlag für 2020 | Beträge in Euro |
1 | Kammerumlagen | 76,500.000 |
2 | Sonstige Erträge | 2,340.000 |
3 | Zinsensaldo | 60.000 |
4 | Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen | 0 |
Summe | Erträge | 78,900.000 |
Pos | Aufwendungen lt. Voranschlag für 2020 | Beträge in Euro |
5 | Sachaufwand | 15,295.000 |
6 | Betriebs- und Verwaltungsaufwand | 9,471.100 |
7 | Kosten der Selbstverwaltung | 986.900 |
8 | Personalaufwand | 41,273.500 |
9 | Zuführung zu Rücklagen und Rückstellungen | 8,476.000 |
10 | Kosten der Umlageeinhebung | 1,147.500 |
11 | Kostenbeitrag für die Führung der Bürogeschäfte der Bundesarbeitskammer | 2,250.000 |
Summe | Aufwendungen | 78,900.000 |
Die Hälfte des Budgets (48 %) fließt direkt in den Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht, weitere Mittel werden für Konsumentenschutz, Bildungsberatung und Bildungsförderungen aufgewendet.
AK-Umlage sichert kompetente Beratung
Die AK-Umlage macht 97 Prozent des Budgets aus. Sie sichert damit die kompetente Beratung und unabhängige Interessenvertretung für die Mitglieder. Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag beträgt 7 Euro netto. Die AK wird nur von ihren Mitgliedern finanziert und ist daher auch nur den Mitgliedern verpflichtet. Die Arbeitgeber zahlen keinen Cent "Lohnnebenkosten" dazu.