Sozialpartnerschaftliches Erfolgsmodell Kurzarbeit

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Die Corona-Pandemie hat eines gezeigt: Die Expertise und die gute Zusammenarbeit der Sozialpartner Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer sind unverzichtbar, wenn es um die Bewältigung von Krisen geht. Die Folgen und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt haben in einigen Bereichen wieder zur Aufwertung der Sozialpartnerschaft geführt. Ihr wesentlicher Beitrag zum Erfolg der verschiedenen Kurzarbeitsmodelle hat die Sozialpartner praktisch wieder ins Rampenlicht geholt. Mit den Erfahrungen aus der letzten Banken- und Finanzkrise haben sie im März 2020, aber auch danach rasch Kurzarbeitsmodelle zur Bewältigung der Corona-Pandemie mit der Regierung vereinbart. Dabei wird die Arbeitszeit verringert und die Beschäftigten behalten ihre Arbeit. Sie erhalten weiterhin monatlich zwischen 80 und 90 Prozent des bisherigen Einkommens vom Arbeitgeber. Dieser erhält im Gegenzug eine Förderung vom AMS, die dem Arbeitgeber die ausgefallenen Arbeitsstunden ersetzen soll. Die Arbeitszeit kann unter anderem auf bis zu null Stunden verringert werden. Das stellt sowohl für die ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen eine Win-win-Situation dar. Bisher waren mehrere Hunderttausend Beschäftigte in Kurzarbeit und dadurch konnte ein massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert werden. Viele Betriebe wurden durch die Kurzarbeit-Förderung vor Schließungen bewahrt. Die Corona-Kurzarbeitsmodelle bilden einen zentralen Bestandteil der Krisenbewältigung. Gerade in dieser Krise zeigte sich die wirtschaftspolitische Kompetenz der Sozialpartnerorganisationen.

Die Kurzarbeit in Niederösterreich

Auch in Niederösterreich profitierten die ArbeitnehmerInnen von der Kurzarbeit. In Phase 1 (KUA 1) von März bis Mai 2020 waren knapp 230.000 ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit. Das entsprach einem Drittel aller ArbeitnehmerInnen in Niederösterreich und zeigt, wie massiv das Modell hier zum Einsatz kommen musste, um die Folgen des Lockdowns abzumildern. In den weiteren Kurzarbeitsphasen von Juni bis September 2020 (KUA 2) und ab Oktober 2020 (KUA 3) war die Anzahl der ArbeitnehmerInnen mit 82.000 Betroffenen in der KUA 2 und 100.000 Betroffenen in der KUA 3 niedriger. Die von Kurzarbeit am meisten betroffenen Branchen waren der Produktionsbereich, der Handel und die Gastronomie und Hotellerie. Wie wichtig aus finanzieller Sicht die Kurzarbeit für die einzelnen ArbeitnehmerInnen war, zeigt sich im Vergleich in der Höhe des Nettoeinkommens bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit (berechnet auf Basis des Medianeinkommen der jeweiligen Branche):

  • Im Bereich Produktion und verarbeitendes Gewerbe liegt die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Kurzarbeit bei rund 640 Euro netto pro Monat.
  • Im Handel beträgt die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Kurzarbeit rund 550 Euro netto pro Monat.
  • In der Gastronomie/Hotellerie ist die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Kurzarbeit rund 440 Euro netto pro Monat.

Kurzarbeit: Mittel gegen steigende Arbeitslosigkeit bei Krisen

Die betroffenen ArbeitnehmerInnen haben deutliche finanzielle Vorteile durch ein stabiles Mindesteinkommen und profitieren dank Kurzarbeit von einem weiterhin aufrechten Dienstverhältnis. Die Kurzarbeitsbeihilfe ist wesentlich höher als das alternative Arbeitslosengeld, das lediglich 55 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens ausmacht. Kurzarbeit trägt somit auch wesentlich zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Nachfrage bei. Betriebe dagegen erhalten dadurch erfahrene MitarbeiterInnen und Know-how, sparen sich zukünftige Personalsuchkosten und vermeiden einen Imageverlust durch radikalen Job-Abbau. Für Betriebe ist Kurzarbeit wirtschaftlich günstiger als eine reguläre Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Und auch der Staat hat Vorteile von der Kurzarbeit. Abzüglich der Kosten für Arbeitslosigkeit bleiben die Kosten für Kurzarbeit überschaubar, da die Rückflüsse wie Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Abgaben bei der Kurzarbeit deutlich höher sind als im Fall der Arbeitslosigkeit. Kurzarbeit ist damit ein geeignetes Mittel, um in Krisenzeiten steigende Arbeitslosigkeit zeitlich begrenzt abzufedern. Und sie macht aus sozialpsychologischer Sicht Sinn, weil es einen großen Unterschied macht, ob ein großer Teil der Bevölkerung in einer Krise in Beschäftigung bleibt oder arbeitslos ist. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass sich über die Finanzierung aus dem Budget des Bundes alle an den Kosten für Kurzarbeit beteiligen.

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