Konsumentenschutz

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Fast 45.000 Konsumentinnen und Konsumenten musste die AK Niederösterreich im Jahr 2017 bei Problemen rund um Finanzdienstleistungen, Wohnen, Handy und Internet beraten. Für mehr als 1.800 NiederösterreicherInnen musste die AK sogar bei Firmen intervenieren, weil diese nicht bereit waren, auf die Anliegen der VerbraucherIn­nen zu reagieren. 2017 konnten so insgesamt 1,547.907 Millionen Euro vom AK Niederösterreich-Konsumentenschutz für die NiederösterreicherInnen erkämpft werden.

Konsumentenschutz eingebrachte Beträge © Rauch-Gessl

© Rauch-Gessl


Der Großteil der an die AK Niederösterreich herangetragenen Fälle wird außergerichtlich einer Lösung zugeführt. Damit kommen die betroffenen Mitglieder sehr schnell zu ihrem Recht. Neben der rechtlichen Beratung und der Intervention bei Firmen waren vor allem die Aufklärungsarbeit und Kooperationen mit anderen Institutionen wichtig, um Konsumentinnen und Konsumenten über Gefahren und Risiken zu informieren.

Grafik Themen Konsumentenberatung © Rauch-Gessl

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Erfolgreiche Kooperationen

  • Schlichtungsstellen. Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer betreiben in Niederösterreich eine Rauchfangkehrer-, eine Installateurs- und eine Kfz-Schlichtungsstelle.  Dort wurden 182 Fälle gemeinsam begutachtet und gelöst. Ende 2017 hat die Schlichtungsstelle für ImmobilienmaklerInnen ihre Arbeit aufgenommen.
  • Kampf dem Cybercrime. Das Landeskriminalamt und die AK verstärkten ihre Zusammenarbeit und starteten eine Präventionsoffensive gegen Trickbetrug beim Onlineshopping, falsche Gewinnversprechen, Abofallen am Handy und LiebesschwindlerInnen im Internet.
  • Konsumentenschutz in Schulen. Gemeinsam mit der Schuldnerberatung führte die AK Niederösterreich 66 Vorträge an polytechnischen Schulen durch. Unter dem Titel „Cure Runners”  bietet die AK Niederösterreich seit 2017 in Zusammenarbeit mit der Organisation „Three Coins” ein neues appunterstütztes Workshopformat für Finanzbildung für SchülerInnen zwischen der 8. und 10. Schulstufe an.
  • AK-Hotline „Ärger mit dem Flug?“ Gemeinsam mit den Arbeiterkammern der anderen Bundesländer haben die AK-Reisefachleute im Sommer 2017 Fragen beantwortet und berechtigte Ansprüche eingefordert.

Interessenpolitische Erfolge 2017

  • Negativzinsen müssen zurückgezahlt werden: Durch entsprechende Gerichtsverfahren (bis zum Obersten Gerichtshof) wurde der Ansicht des AK-Konsumentenschutzes recht gegeben, dass bei einem Absinken der Indikatoren unter null auch der Zinssatz der Kredite niedriger als die Marge der Bank werden muss.
  • Bankomatgebühren: Die Firma Euronet hat bei Bargeldbehebungen an ihren Automaten eine Gebühr eingeführt. Die AK hat sich hier  für die VerbraucherInnen starkgemacht, sodass nunmehr im Normalfall die Banken diese Kosten tragen müssen. Nur wenn sich KundInnen und Kunden gegen ein Konto mit pauschalem Entgelt entscheiden, ist die Überwälzung weiterhin zulässig.
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