Die AK Niederösterreich hat im Jahr 2017 im Arbeits- und Sozialrecht 50,8 Millionen Euro gesichert und erkämpft. Insgesamt wurden dabei rund 155.000 Arbeitnehmerinnen beraten, für 4.100 von ihnen musste die AK Niederösterreich bei Arbeitgebern intervenieren. 2.600 Mitglieder wurden vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertreten.
Die AK sorgt Gerechtigkeit am Arbeitsplatz
Nicht bezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, Bezahlung unterhalb des Kollektivvertrags, nicht bezahlte Löhne, Gehälter oder Abfertigungen: 2017 führte die AK Niederösterreich deshalb mehr als 126.400 arbeitsrechtliche Beratungen durch, intervenierte 4.100-mal bei den Arbeitgebern und musste rund 1.700-mal berechtigte Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen.
Die AK vertrat 4.700 ArbeitnehmerInnen bei Insolvenzen
Im Schnitt mehr als 6.000 Euro pro Kopf sicherten 2017 die AK-Expertinnen und -Experten für Betroffene von Firmenpleiten. Im Rahmen des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) vertraten sie 4.700 Beschäftigte, errechneten deren offene Forderungen und meldeten sie beim Insolvenz-Entgelt-Fonds an.
AK half bei Fragen zu Arbeitslosigkeit, Pension und Krankheit
2017 wurden über 27.400 Mitglieder bei Fragen zur Pension, zum Arbeitslosen- und Pflegegeld sowie auch bei Fragen zu Patientenrechten beraten. In 900 Fällen musste die AK Niederösterreich wegen abgelehnter Pensionsansprüche vor das Sozialgericht gehen. Bei der Veranstaltungsserie „Rund um die Pension“ wurden in vier AK-Bezirksstellen fast 1.100 Personen informiert und vor Ort beraten.
25 Jahre AK-Rechtsschutz – 1 Milliarde Euro für Mitglieder
1992 wurde der Rechtsschutz für AK-Mitglieder eingeführt. Bis 2017 hat die AK Niederösterreich für Mitglieder 1 Milliarde Euro erkämpft.
Das haben 2017 im Arbeits- und Sozialrecht für unsere Mitglieder erreicht
- Gleichstellung der Rechte der ArbeiterInnen und Angestellte
(bei Anspruch und Dauer der Entgeltfortzahlung und
bei Gründen für Dienstverhinderungen)
- Verlängerter Anspruch auf Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall bei einvernehmlicher Auflösung
- Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens
bei der Notstandshilfe
- Neue Mutterschutz-Verordnung (transparente Regelung der Freistellungsgründe, Freistellung durch Facharzt möglich)
- Wiedereingliederungsteilzeit seit 1. Juli 2017