Auch in Krisenzeiten helfen wir allen Mitgliedern!
Die Coronakrise hat zu einem erheblichen Anstieg der Arbeits- und Sozialrechtsberatungen in der AK Niederösterreich geführt. 190.000 Mitglieder nahmen 2020 die Hilfe der AK-ExpertInnen in Anspruch. Das sind um 40.000 mehr als 2019. Für die Beschäftigten wurden 46,4 Millionen Euro an berechtigten Ansprüchen erkämpft. Die AK-BeraterInnen intervenierten 3.700-mal bei Firmen, klagten 2.400-mal
berechtigte Ansprüche bei Gericht ein und vertraten im Rahmen des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) über 3.400 Beschäftigte insolventer Betriebe, errechneten deren offene Forderungen und meldeten sie beim Insolvenz-Entgelt-Fonds an.
Corona: Massiver Anstieg bei telefonischen und E-Mail-Beratungen
Im März und April 2020 standen nahezu alle Anrufe bei den AK-ExpertInnen in der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht sowie den 23 Bezirks- und Servicestellen mit Corona in Zusammenhang. In der arbeitsrechtlichen Beratung wurde ein Plus von 25 Prozent bei telefonischen Beratungen verzeichnet. Die Zahl der Beratungen stieg von 103.600 auf 130.100 Anrufe. Die arbeitsrechtlichen Beratungen per Mail verzeichneten sogar ein Plus von 175 Prozent – von rund 5.000 auf 13.650 Mails. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Rechtsschutzanträge im Arbeitsrecht von über 1.870 Anträgen 2019 auf mehr als 1.910 im Jahr 2020. Das zeigt, die Rechtsschutztätigkeit der AK Niederösterreich war zu jeder Zeit sichergestellt. Im Sozialrecht fand
ebenfalls eine Verlagerung zu telefonischen Beratungen statt.
COVID-19: Über 770 neue Regelungen betrafen ArbeitnehmerInnen
Die AK-RechtsberaterInnen mussten sich sowohl in der Beratung als auch im Rahmen der Begutachtungsprozesse vielen Herausforderungen stellen. Der Grund: neue, nicht ausjudizierte rechtliche Probleme, die aus über 770 – zum Teil unpräzise formulierten – Gesetzen, Novellen und Verordnungen entstanden. Dazu gehörten besonders das häufig geänderte COVID-Maßnahmengesetz und die dazugehörigen Verordnungen, die COVID-Notmaßnahmenverordnungen, COVID-Risikogruppenverordnung, COVID-19-Einreiseverordnung, das novellierte Epidemiegesetz, aber auch Änderungen des ABGB (1155) sowie drei Sozialpartnereinigungen die Kurzarbeit
und die Richtlinien des AMS betreffend.
Arbeitsrecht: Fragen zu Kündigung, Kurzarbeit und RisikopatientInnen
Fragen zu Kündigungen und einvernehmlichen Lösungen mit Wiedereinstellungszusage standen vor allem zu Beginn des ersten Lockdowns im Vordergrund bei den Beratungen durch die AK-ArbeitsrechtsexpertInnen. Mit Einführung der Kurzarbeit ließen sich viele Mitglieder über die Abrechnung der Kurzarbeit und mögliche Einkommens- und Lohnverluste beraten. Weitere Fragen verunsicherter ArbeitnehmerInnen betrafen auch die RisikopatientInnenregelung.
Sozialrecht: Anstieg der Fragen zu Mindestsicherung
Der massive Anstieg der Arbeitslosigkeit führte auch zu einem starken Anstieg der Fragen zum Arbeitslosengeld und zur Mindestsicherung sowie den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Außerdem wurde mit 1 .7. 2020 die Neuberechnung des Arbeitslosengeldes eingeführt, wobei es zu einer kompletten Änderung des bisher geltenden Systems kam! Viele Menschen waren zudem in Kurzarbeit. Hier gab es Fragen zu den möglichen Auswirkungen auf die Pensionen.