Wir sorgen für mehr Fairness am Arbeitsplatz

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Falsche Lohn- und Gehaltsabrechnungen, nicht ausbezahltes Entgelt und nicht entlohnte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, Abfertigung, Kündigung im Krankenstand: 2016 führte die AK Niederösterreich rund 122.300 arbeitsrechtliche Beratungen durch, intervenierte 4.400-mal bei den Arbeitgebern und musste rund 1.800-mal berechtigte Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen.


Die AK vertrat 3.700 ArbeitnehmerInnen bei Insolvenzen

Geht ein Unternehmen pleite, dann sind die AK-Expertinnen und -Experten zur Stelle. Im Rahmen des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) vertreten sie die Opfer von Firmeninsolvenzen. Sie errechnen offene Forderungen für die Beschäftigten und melden sie beim Insolvenz-Entgelt-Fonds an, damit diese schnell zu ihrem Geld kommen. 2016 half die AK so 3.700 Beschäftigten.


Die AK half bei Fragen rund um Pension, Arbeitslosen- und Pflegegeld, Patientenrechte

Die Sozialrechtsprofis der Arbeiterkammer haben 2016 rund 28.500 Mitglieder bei Fragen zur Pension, zum Arbeitslosen- und Pflegegeld sowie auch bei Fragen zu Patientenrechten beraten. Werden Pensionsansprüche abgelehnt, lässt die AK das bei begründeten Fällen vom Sozialgericht überprüfen und übernimmt die kostenlose Vertretung. 2016 musste sie dies für mehr als 900 Mitglieder tun. Bei der Veranstaltungsserie „Rund um die Pension“ wurden in vier AK-Bezirksstellen fast 1.100 Personen informiert und beraten.


Die Leistungsbilanz im Arbeits- und Sozialrecht

Insgesamt wurden 41,6 Millionen Euro für rund 162.000 Mitglieder gesichert.

  • 5,2 Millionen außergerichtlich durch 151.000 Beratungen und 4.400 Interventionen
  • 14,6 Millionen Euro durch 2.700 Gerichtsvertretungen
  • 21,8 Millionen Euro durch 3.700 Insolvenzvertretungen


Das haben wir 2016 für die Mitglieder erreicht

  • Konkurrenzklauseln: Einschränkung auf Besserverdienende und Beschränkungen bei Ersatz von Ausbildungskosten.
  • All-in-Verträge: Das Grundgehalt muss angegeben werden.
  • Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz: Auftraggeberhaftung am Bau verbessert
  • Teilzeitarbeit: Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte, wenn Vollzeitjobs im Unternehmen frei werden.
  • Pensionsvorschuss: Erwerbstätige PensionswerberInnen erhalten bis zum Bescheid über ihren Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension einen Pensionsvorschuss, falls kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht und sie vom Krankengeld ausgesteuert sind.
  • Pflegegeld: Mit 2016 wurde das Pflegegeld auf allen seinen Stufen um je zwei Prozent erhöht.
  • Wiedereingliederungsteilzeitgesetz: In Absprache mit dem Arbeitgeber ist nun ein sanfter Einstieg nach langem Krankenstand möglich.


Die meisten Beratungen betreffen Betriebe ohne Betriebsrat

95 Prozent unserer Beratungsakten stammen aus Betrieben ohne Betriebsrat. Das ist ein Zeichen dafür, wie wichtig sowohl für die Arbeitgeber als auch für die ArbeitnehmerInnen eine starke innerbetriebliche und vor allem demokratisch legitimierte Interessenvertretung im Hinblick auf die Streitbeilegung ist.

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